Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-Eschbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5098 entstanden aus Vorlage: OF 229/15 vom 27.08.2019
Betreff: Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Friedhof Nieder-Eschbach einen Verkaufsautomaten (ggf. durch Drittanbieter) für Grablichter sowie diverse Grabpflegeutensilien aufzustellen. Dabei soll möglichst auf Plastik verzichtet werden.
Begründung: Es besteht ein Bedarf des Erwerbs von Grablichtern direkt vor Ort. Bereits in einigen anderen Friedhöfen stehen solche Verkaufsautomaten. Besucher des Friedhofs haben daher angeregt, auch im Nieder-Eschbacher Friedhof dieses Angebot zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019OFOF 229/15Verkaufsautomat für Grablichter im Friedhof Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2019Sie sind hierOMOM 5098Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-EschbachDirektanregung
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2181Verkaufsautomat für Grablichter auf dem Friedhof Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats