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Anbringung von Videokameras im gesamten U-Bahn-Bereich Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2179

Betreff: Anbringung von Videokameras im gesamten U-Bahn-Bereich Enkheim Die Ausbau der Videotechnik sowie die Installation mit Notrufinformationssäulen ist an der U-Bahn-Station Enkheim frühestens 2021 geplant. Die Planungen können erst langfristig umgesetzt werden, da an der in Rede stehenden Station noch keine Infrastruktur (Trasse, Kabel, Netzwerk) vorhanden ist und dies mit projektiert und umgesetzt werden muss. Den Einsatz von Videotechnik für den Vorplatz der Haltestelle für abgestellte Fahrräder liegt im öffentlichen Bereich und außerhalb der Haltestelle - hier ist von einem Einsatz von Videotechnik aus Datenschutzgründen abzusehen und kann nicht durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) realisiert werden. Aus Sicht des Ordnungsamtes ist es durchaus wünschenswert, wenn öffentliche Bereiche zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung kameraüberwacht werden. An die Errichtung von Kameras werden jedoch bekanntermaßen hohe rechtliche Anforderungen gestellt, die im vorliegenden Fall kaum erfüllbar sind. Für die weiteren Planungen wäre auch die Landespolizei mit einzubeziehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. April 2018OFOF 177/16Anbringung von Videokameras im gesamten U-Bahnbereich EnkheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Juni 2018OMOM 3284Anbringung von Videokameras im gesamten U-Bahn-Bereich EnkheimDirektanregung
  3. 16. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    STST 2179Anbringung von Videokameras im gesamten U-Bahn-Bereich Enkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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