Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in Preungesheim
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 216
Betreff: Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in Preungesheim Der Magistrat hat beim Hessischen Ministerium der Justiz angefragt, ob die Außenfläche der Justizvollzugsanstalt (JVA) Preungesheim genutzt werden darf. Der Magistrat steht mit dem Ministerium im Kontakt und erwartet in Kürze eine Auskunft. Der Magistrat begrüßt es, Jugendlichen eine legale Außenfläche an der Justizvollzugsanstalt in Preungesheim für Graffiti zur Verfügung zu stellen. Der Jugendladen Bornheim-NaXoshalle setzt sich seit Jahren für die legale Graffiti-Kunst ein, ermöglicht Jugendlichen auf dem NaXosgelände sich in der Graffiti-Kunst auszuprobieren und unterstützte in der Vergangenheit viele Projekte in Frankfurt am Main. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendladens Bornheim-NaXoshalle bieten ihre Unterstützung für eine einmalige pädagogische und künstlerische begleitende Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzuganstalt in Kooperation der Einrichtungen in Preungesheim unter deren Federführung gerne an. Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2016OFOF 175/10Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. November 2016OMOM 780Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimDirektanregung
- 20. Januar 2017Sie sind hierSTST 216Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimStellungnahme
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1342Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab