Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in Preungesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1342
Betreff: Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in Preungesheim Mit der Stellungnahme ST 216 vom 20.01.2017 wurde die Anfrage OM 780/16 dahingehend beantwortet, dass der Magistrat bereit ist, die Idee des Ortsbeirates 10 zu unterstützen. Die Genehmigung des Hessischen Ministeriums der Justiz stand jedoch noch aus. Mit Schreiben vom 22.05.2017 teilte das Hessische Ministerium der Justiz dem Magistrat mit, dass ein Belassen der Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Preungesheim in ihrem jetzigen Zustand unter Sicherheitsaspekten vorgezogen wird. Daher kann eine Umsetzung nicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2016OFOF 175/10Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. November 2016OMOM 780Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimDirektanregung
- 20. Januar 2017STST 216Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimStellungnahme
- 31. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1342Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab