Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in Preungesheim
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Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 780 entstanden aus Vorlage: OF 175/10 vom 01.11.2016
Betreff: Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass gemeinsam mit den zuständigen Ministerien des Landes Hessen die nachfolgende Initiative einer pädagogisch und künstlerisch begleitenden Graffiti-Aktion für Jugendliche und junge Heranwachsende an der noch freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in Preungesheim auf den Weg gebracht wird.
Begründung: Mit kleineren Aktionen sind in der Vergangenheit schon sehr positive Erfahrungen gemacht worden, sodass das daraus erwachsene Interesse bei anderem Hintergrund einen großen Erfolg verspricht. Die dafür vorgeschlagene Fläche ist ideal geeignet und stellt auch in der äußerlichen Wahrnehmung etwas Besonderes dar. Da sich die Justizvollzugsanstalt in der Zuständigkeit des Landes Hessen befindet, muss diese vorrangig mit eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2016OFOF 175/10Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 780Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimDirektanregung
- 20. Januar 2017STST 216Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimStellungnahme
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1342Legale Graffiti-Aktion an der freien Außenfläche der Justizvollzugsanstalt in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats