Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz "An den Bergen" in Nieder-Erlenbach einsetzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz "An den Bergen" in Nieder-Erlenbach zu verwenden. Dies ist notwendig, da der Spielplatz auf der Prioritätenliste des Fachamtes höchste Priorität hat, jedoch aufgrund fehlender Mittel nicht geplant werden kann. Bei Bereitstellung zusätzlicher Mittel für 2022 kann die Planung umgehend beginnen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Spielplatz "An den Bergen" ist auf der Prioritätenliste des Fachamtes mit höchster Priorität abgebildet. Mit der Planung kann aktuell aufgrund nicht ausreichender Mittel im Programm "Grundüberholung und Neubau von Spielanlagen" in 2021/2022 leider nicht begonnen werden. Sofern zusätzliche Mittel für 2022 zur Verfügung gestellt werden, wird mit der Planung umgehend begonnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2021OFOF 32/13Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz „An den Bergen“ in Nieder-Erlenbach einsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2021OMOM 747Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz „An den Bergen“ in Nieder-Erlenbach einsetzenDirektanregung
- 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2092Einnahmen der Corona-Bußgelder für den Spielplatz „An den Bergen“ in Nieder-Erlenbach einsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab