Haltverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 207
Betreff: Haltverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit kontrolliert die Glaserstraße im Rahmen ihrer Schutzstreife für den Stadtteil Oberrad. Im Jahr 2011 wurden im betroffenen Bereich 53 Verwarnungen wegen Falschparkens erteilt und sechs Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Eine Intensivierung der Überwachung ist aufgrund der Vielzahl von Überwachungsersuchen nicht leistbar. Es wird jedoch eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298 Straßenverkehrs-Ordnung) angebracht, die auch mittels Pollern mit Feuerwehrschließung gesichert werden kann. Hierdurch soll das Haltverbot vor der Feuerwehrzufahrt verdeutlicht werden. Darüber hinaus wird dem Grundstückseigentümer empfohlen, beide Verkehrsschilder zur Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt von der Branddirektion mit einem amtlichen Siegel versehen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2011OFOF 147/5Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegOrtsbeiratsantrag · FAG
- 28. Oktober 2011OMOM 532Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegDirektanregung
- 6. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 207Haltverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab