Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg
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Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 10.10.2011
Betreff: Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken im Halteverbot an der Ecke Glaserstraße und Grazer Weg zu verhindern.
Begründung: An der im Antragstenor bezeichneten Straßenecke befindet sich eine Feuerwehrzufahrt zu circa hundert Wohnungen, die sehr häufig von Falschparkern versperrt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2011OFOF 147/5Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegOrtsbeiratsantrag · FAG
- 28. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 532Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegDirektanregung
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 207Haltverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats