Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg
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Grazer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken im Halteverbot an der Ecke Glaserstraße und Grazer Weg zu verhindern. Begründung: An der oben bezeichneten Straßenecke befindet sich eine Feuerwehrzufahrt zu ca. hundert Wohnungen, die sehr häufig von Falschparkern versperrt wird.
Inhalt
Antrag vom 10.10.2011, OF 147/5
Betreff: Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken im Halteverbot an der Ecke Glaserstraße und Grazer Weg zu verhindern.
Begründung: An der oben bezeichneten Straßenecke befindet sich eine Feuerwehrzufahrt zu ca. hundert Wohnungen, die sehr häufig von Falschparkern versperrt wird.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 147/5Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegOrtsbeiratsantrag · FAG
- 28. Oktober 2011OMOM 532Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegDirektanregung
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 207Haltverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme