Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg

Vorlagentyp: OFFAG
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Grazer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken im Halteverbot an der Ecke Glaserstraße und Grazer Weg zu verhindern. Begründung: An der oben bezeichneten Straßenecke befindet sich eine Feuerwehrzufahrt zu ca. hundert Wohnungen, die sehr häufig von Falschparkern versperrt wird.

Inhalt

Antrag vom 10.10.2011, OF 147/5

Betreff: Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken im Halteverbot an der Ecke Glaserstraße und Grazer Weg zu verhindern.

Begründung: An der oben bezeichneten Straßenecke befindet sich eine Feuerwehrzufahrt zu ca. hundert Wohnungen, die sehr häufig von Falschparkern versperrt wird.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2011Sie sind hier
    OFOF 147/5Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer Weg
    Ortsbeiratsantrag · FAG
  2. 28. Oktober 2011OMOM 532Halteverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegDirektanregung
  3. 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 207Haltverbot Ecke Glaserstraße und Grazer WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 5 · 28.10.2011
TO I, TOP 31
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 532 2011 Die Vorlage OF 147/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen