Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegeln
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Entsiegelung des Vorplatzes der Deutschen Nationalbibliothek geprüft. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten, insbesondere des Tiefgeschosses unter dem Platz, wird eine Entsiegelung als nicht möglich erachtet. Stattdessen wird auf die bereits vorhandene Dachbegrünung verwiesen, die positiv zum Mikroklima beiträgt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt generell Anregungen zur klimagerechten Gestaltung öffentlicher Flächen und treibt ein stadtweites Entsiegelungskonzept voran. Dabei werden sukzessive mögliche Entsiegelungsflächen identifiziert und gegebenenfalls umgesetzt.
Die Fläche vor dem Eingang der Deutschen Nationalbibliothek bietet sich aus Sicht des Magistrats nicht zur Entsiegelung an, da sich direkt unter dem versiegelten Platz ein Tiefgeschoss der Bibliothek befindet (hellgraue Fläche).
(GIS - Geographische Informationssystem Stadt Frankfurt am Main)
Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass beim Bau der Deutschen Nationalbibliothek in den 1990er Jahren bereits Wert auf eine klimabewusste Gestaltung gelegt und eine Dachbegrünung geschaffen wurde. Diese ist in ihrem Ausmaß größer als die versiegelte Fläche des Vorplatzes und wirkt sich positiv auf das Mikroklima aus.
(GIS - Geographische Informationssystem Stadt Frankfurt am Main)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2023OFOF 535/3Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 12. Juni 2023OFOF 544/3Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023OMOM 4147Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnDirektanregung
- 6. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2055Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab