Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegeln
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, die Fläche vor der Deutschen Nationalbibliothek zu entsiegeln, um eine klimabewusste Umgestaltung zu ermöglichen. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek geschehen, um Lösungen zu finden, die den aufheizenden Effekt des versiegelten Platzes verringern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Nationalbibliothek zu bitten, eine Entsiegelung der Fläche vor ihrem Eingang zu prüfen und gemeinsam an möglichen Lösungen zu arbeiten.
Begründung
Der Ortsbeirat 3 regte bereits die Entsiegelung diverser Flächen für eine klimabewusste Umgestaltung an. Die Fläche vor der Deutschen Nationalbibliothek ist stark versiegelt und bietet großes Potenzial für eine klimabewusste Gestaltung. Dem Ortsbeirat ist hierbei bewusst, dass die Gestaltung der Fläche nicht im Entscheidungsbereich der Stadt Frankfurt liegt. Jedoch hat der aufheizende Effekt des stark versiegelten Platzes eine Auswirkung auf die umliegenden Quartiere. Daher liegt es durchaus im Interesse des Ortsbeirats und der Stadt Frankfurt, hier eine gestalterische Lösung mit der Deutschen Nationalbibliothek zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2023OFOF 535/3Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 12. Juni 2023OFOF 544/3Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4147Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnDirektanregung
- 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2055Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats