Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegeln
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Entsiegelung des Vorplatzes der Deutschen Nationalbibliothek, um eine klimabewusste Umgestaltung zu ermöglichen. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek geschehen, da die Fläche stark versiegelt ist und negative Auswirkungen auf die Umgebung hat.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Nationalbibliothek zu bitten, eine Entsiegelung der Fläche vor ihrem Eingang zu prüfen und gemeinsam an möglichen Lösungen zu arbeiten.
Begründung
Der Ortsbeirat 3 regte bereits die Entsiegelung diverser Flächen für eine klimabewusste Umgestaltung an. Die Fläche vor der Deutschen Nationalbibliothek ist stark versiegelt und bietet großes Potenzial für eine klimabewusste Gestaltung. Dem Ortsbeirat ist hierbei bewusst, dass die Gestaltung der Fläche nicht im Entscheidungsbereich der Stadt Frankfurt liegt. Jedoch hat der aufheizende Effekt des stark versiegelten Platzes eine Auswirkung auf die umliegenden Quartiere. Daher liegt es durchaus im Interesse des Ortsbeirats und der Stadt Frankfurt, hier eine gestalterische Lösung mit der Deutschen Nationalbibliothek zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2023OFOF 535/3Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 12. Juni 2023Sie sind hierOFOF 544/3Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023OMOM 4147Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnDirektanregung
- 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2055Vorplatz der Deutschen Nationalbibliothek entsiegelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme