Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 1
Betreff: Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald Das Verfahren der Lärmminderungsplanung im Stadtgebiet hat sich mehrfach geändert. Aus diesem Grund wurde trotz der sehr langen Bearbeitungszeit die Lärmminderungsplanung für die Stadtteile Fechenheim und Riederwald noch nicht abgeschlossen. Gründe hierfür sind die Veränderung der Zuständigkeiten durch eine Rechtsverordnung des Landes Hessen vom 11.10.2007 sowie der methodische Wechsel von der stadtteilbezogenen Bearbeitung zur gesamtstädtischen Betrachtung. Über die Änderungen im Verfahren wurde der Ortsbeirat unterrichtet, u.a. durch den Bericht des Magistrats vom 01.09.2008, B 553, der in der Sitzung des Ortsbeirates vom 22.09.2008 einstimmig zur Kenntnis genommen wurde, sowie die Stellungnahme des Magistrats an den Ortsbeirat vom 20.11.2008, ST 1640. Der Magistrat bedauert, dass trotz der bereits im Jahr 2003 in zwei Ortsbeiratssitzungen erfolgten Vorstellung der Lärmminderungsplanung für die Stadtteile Fechenheim und Riederwald, der anschließenden Bürgerbeteiligung durch Informationsfaltblätter und der Durchführung von zwei Workshops in den Stadtteilen das Verfahren zur Kommunalen Lärmminderungsplanung noch nicht abgeschlossen werden konnte. Der Magistrat plant, im Jahr 2012 die erste Runde der Kommunalen Lärmminderungsplanung abzuschließen. Hierzu soll nochmals eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, so dass dann endgültig ein Lärmminderungsplan für die Stadtteile Fechenheim und Riederwald vorliegen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2011OFOF 50/11Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2011OMOM 410Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldDirektanregung
- 9. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab