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Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 410 entstanden aus Vorlage: OF 50/11 vom 05.10.2011

Betreff: Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald Der Magistrat wird aufgefordert, den im Jahr 2003 erstellten kommunalen Lärmminderungsplan für Fechenheim/Riederwald dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und zu berichten, welche Maßnahmen bis heute umgesetzt sind.

Begründung: Im Jahr 2003 wurde dem Ortsbeirat ein kommunaler Lärmminderungsplan für Fechenheim und den Riederwald vorgestellt. Bis heute wurde der Lärmminderungsplan dem Ortsbeirat nicht zur Kenntnis gegeben und auch nicht dargestellt, welche Maßnahmen aus dem Plan bisher umgesetzt worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2011OFOF 50/11Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Oktober 2011Sie sind hier
    OMOM 410Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald
    Direktanregung
  3. 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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