Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald
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Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 410 entstanden aus Vorlage: OF 50/11 vom 05.10.2011
Betreff: Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald Der Magistrat wird aufgefordert, den im Jahr 2003 erstellten kommunalen Lärmminderungsplan für Fechenheim/Riederwald dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und zu berichten, welche Maßnahmen bis heute umgesetzt sind.
Begründung: Im Jahr 2003 wurde dem Ortsbeirat ein kommunaler Lärmminderungsplan für Fechenheim und den Riederwald vorgestellt. Bis heute wurde der Lärmminderungsplan dem Ortsbeirat nicht zur Kenntnis gegeben und auch nicht dargestellt, welche Maßnahmen aus dem Plan bisher umgesetzt worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2011OFOF 50/11Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 410Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldDirektanregung
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats