Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
und Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den im Jahr 2003 erstellten kommunalen Lärmminderungsplan für Fechenheim/Riederwald dem Ortsbeirat 11 zur Kenntnis zu geben und zu berichten welche Maßnahmen bis heute umgesetzt sind. Begründung: Im Jahr 2003 wurde (lt.Parlis) ein kommunaler Lärmminderungsplan für Fechenheim und den Riederwald erstellt. Bis heute wurde der Lärmminderungsplan dem Ortsbeirat 11 nicht zur Kenntnis gegeben und auch nicht dargestellt welche Maßnahmen aus dem Plan bisher umgesetzt worden sind.
Inhalt
Antrag vom 05.10.2011, OF 50/11
Betreff: Lärmminderungsplan für Fechenheim und Riederwald
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den im Jahr 2003 erstellten kommunalen Lärmminderungsplan für Fechenheim/Riederwald dem Ortsbeirat 11 zur Kenntnis zu geben und zu berichten welche Maßnahmen bis heute umgesetzt sind.
Begründung: Im Jahr 2003 wurde (lt.Parlis) ein kommunaler Lärmminderungsplan für Fechenheim und den Riederwald erstellt. Bis heute wurde der Lärmminderungsplan dem Ortsbeirat 11 nicht zur Kenntnis gegeben und auch nicht dargestellt welche Maßnahmen aus dem Plan bisher umgesetzt worden sind.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 50/11Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2011OMOM 410Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldDirektanregung
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1Lärmminderungsplan für Fechenheim und RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme