Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sicherstellung der Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. in Frankfurt am Main. Es wird eine einmalige Erhöhung der Zuwendungssumme für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen, um den aktuellen Tarifabschluss und die Preisentwicklung zu berücksichtigen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der oben genannte Träger ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und hält mit seiner Erziehungsberatungsstelle Angebote der Jugendhilfe gemäß §§ 11, 16, 17 und 28 SGB VIII in Frankfurt am Main im Stadtteil Preungesheim vor. Zu seinem Einzugsgebiet gehören unter anderem die Stadtteile Frankfurter Berg und Eckenheim.
Der oben genannte Träger erhält von der Stadt Frankfurt am Main eine institutionelle Förderung für seine Personal- und Sachkosten. Bis zum Beschluss des kommunalen Haushalts und des Mittelverteilers im Jugendhilfeausschuss wird die Förderung auf Grundlage der Zuschüsse von 2022 fortgeführt. Für das Jahr 2023 hat der o.g. Träger für seine Einrichtung bislang Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 318.453,00 € erhalten.
Darüber hinaus wurden mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 20.07.2023 zusätzliche Mittel für die Sicherstellung der Teilhabe-, Unterstützungs- und Hilfeinfrastruktur in Frankfurt am Main in 2023 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind insbesondere dafür vorgesehen, den 2023 getroffenen Tarifabschluss und die allgemeine Preisentwicklung zu berücksichtigen.
Das bedeutet, dass die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle des oben genannten Trägers, über die im Mittelverteiler des Jugend- und Sozialamtes festgelegte Zuwendungssumme hinaus, einmalig erhöht wird und nunmehr für 2023 und 2024 sichergestellt ist.
Eine entsprechende finanzielle Anpassung, auch für die Erziehungsberatungsstelle des oben genannten Trägers, wird von der zuständigen Verwaltung, 51.13 Zuschüsse an Träger und präventive Hilfen, im laufenden Haushaltsjahr, umgesetzt.
Die Zuwendungssumme wird entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses erhöht.
Mit dem oben genannten Beschluss wird der dringend notwendigen finanziellen Anpassung im Jugendhilfebereich Rechnung getragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2023OFOF 251/15Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2023OMOM 4280Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1982Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab