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Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Eltern bei Erziehungsfragen und familiären Problemen aufrechtzuerhalten. Die Finanzierung für 2023 ist noch offen, was die Arbeit der Beratungsstelle gefährdet.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen und Tariferhöhungen sowie einen Inflationsausgleich bei der Bezuschussung zu berücksichtigen.

Begründung

Die Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. leistet gemäß § 28 SGB VIII einen wertvollen Beitrag dazu, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die Finanzierung für das Jahr 2023 noch offen. Darüber hinaus schlagen die Tariferhöhungen für die Beschäftigten erheblich zu Buche. Seit 2020 ist der Zuschuss konstant. Weder wurden die erhöhten Energiekosten noch die Inflation bei der Bezuschussung berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2023OFOF 251/15Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4280Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen
    Direktanregung
  3. 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1982Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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