Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Sicherstellung der Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sowie die Berücksichtigung von Tariferhöhungen und Inflationsausgleich. Dies ist notwendig, da die Finanzierung für 2023 noch offen ist und die bisherigen Zuschüsse seit 2020 konstant geblieben sind.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen und Tariferhöhungen sowie einen Inflationsausgleich bei der Bezuschussung zu berücksichtigen.
Begründung
Die Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. leistet gemäß § 28 SGB VIII einen wertvollen Beitrag dazu, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die Finanzierung für das Jahr 2023 noch offen. Darüber hinaus schlagen die Tariferhöhungen für die Beschäftigten erheblich zu Buche. Seit 2020 ist der Zuschuss konstant. Weder wurden die erhöhten Energiekosten noch die Inflation bei der Bezuschussung berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2023Sie sind hierOFOF 251/15Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2023OMOM 4280Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1982Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme