Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 661 in der Nähe von Wohngebieten auf 100/80 km/h zu begrenzen, um den Lärmschutz zu verbessern. Dies soll die Lebensqualität der Anwohner:innen erhöhen und die Lärmbelastung erheblich senken.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach Auffassung des Magistrats ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Bundesautobahnen im Stadtgebiet auf 100/80 km/h (tags/nachts) zu begrenzen eine sinnvolle Maßnahme im Sinne des Lärmschutzes. Diese Maßnahme ist kostengünstig und senkt das Lärmniveau erheblich. Verhindert werden hiermit auch die besonders störenden extrem schnell fahrenden Kraftfahrzeuge, die in verkehrsarmen Zeiten zu erheblichen Belästigungen führen.
Die Reduzierung der Geschwindigkeit würde eine spürbare Entlastung der Anwohner:innen von Autobahnen bedeuten.
Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2375 aus 2012 hat der Magistrat in der Vergangenheit mehrfach Geschwindigkeitsreduzierung auf Autobahnen im Stadtgebiet beim Land Hessen gefordert. Diese wurden bisher abgelehnt. Ob die Autobahngesellschaft die bisher restriktive Haltung fortführt ist aktuell nicht absehbar
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 574/10Tempolimit auf der Autobahn A 661 in der Nachbarschaft von WohngebietenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023OMOM 3878Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1960Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab