Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 schlägt vor, ein Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nähe von Wohngebieten einzuführen, um den Verkehrslärm zu reduzieren. Dies ist besonders wichtig, da in anderen Gebieten bereits Maßnahmen wie Einhausungen geplant sind, während die Anwohner am Frankfurter Berg und Frankfurter Bogen nicht die gleichen Schutzmaßnahmen erhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit gibt, auf der Autobahn 661 angrenzend an das Wohngebiet Frankfurter Bogen/Frankfurter Berg eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h tagsüber und 80 km/h nachts einzurichten.
Begründung
In Seckbach und Bornheim ist eine Einhausung geplant, rund um den Frankfurter Berg und den Frankfurter Bogen nicht. Es ist nicht einzusehen, dass Bürger an derselben Autobahn unterschiedlich behandelt werden und nicht wenigstens ein Tempolimit zur Verkehrslärmreduzierung bekommen, da Lärmschutzwände nur bei Neubau errichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 574/10Tempolimit auf der Autobahn A 661 in der Nachbarschaft von WohngebietenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3878Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1960Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats