Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1936

Betreff: Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden Das vom Ortsbeirat als "so genanntes" Neues Frankfurt titulierte Programm ist ein feststehender Begriff, der international eine hohe Wertschätzung erfährt. Zu Beginn der 1920er Jahre konstituierte sich in Frankfurt am Main unter dem sozialliberalen Oberbürgermeister Ludwig Landmann ein beispielloses Programm baulicher und kultureller Erneuerung, das als Neues Frankfurt in die Kulturgeschichte einging. Frankfurt entwickelte sich in der Weimarer Republik zum Archetyp der modernen Großstadt. Zwar gilt das Bauhaus heute vielen als die Wiege der Moderne. Doch die berühmte Kunstschule war nicht der alleinige Brennpunkt neuartiger Gestaltung in Deutschland und Europa. Zum Ausgang der 1920er Jahre war Frankfurt als ein dem Bauhaus gleichwertiges, weltbekanntes Zentrum der Avantgarde etabliert. Wenn in jenen Jahren des epochalen Wandels das Bauhaus die Akademie der Moderne gewesen ist, dann war das Neue Frankfurt die Baustelle. Dieser historischen Leistung sollten alle Gremien der Stadt Frankfurt die entsprechende Anerkennung und Wertschätzung entgegenbringen. Als Herzstück des Neuen Frankfurt gilt die Siedlung Römerstadt. Sie wurde als Teil des Niddatalprojekts errichtet und zeichnet sich insbesondere durch das Zusammenspiel von Siedlung und Freiraum aus. Die Siedlung Römerstadt ist als Sachgesamtheit Kulturdenkmal und gemäß § 2.1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) im Denkmalverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main erfasst. Die Römerstadt unterliegt somit den Bestimmungen des HDSchG. Aus der Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste folgen darüber hinaus für den Vertragsstaat dezidierte Verpflichtungen zur Sicherstellung des Schutzes, darunter auch die adäquate Vermittlung der Stätte. Zuständig hierfür sind in der Regel nach § 3 HDSchG die Denkmalfachbehörden. Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) basiert auf dem Prinzip, dass "Teile des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen." (Präambel der Welterbekonvention, 1972). Damit wäre eine Aufnahme des Neuen Frankfurt in die Liste der UNESCO-Welterbestätte eine internationale Auszeichnung und zugleich Verpflichtung, das Erbe zu schützen und für nachfolgende Generationen zu erhalten. Dass UNESCO-Welterbestätten bewohnt und genutzt werden, ist nicht neu. So sind auch die Altstädte Stralsund, Wismar, Lübeck, Bamberg und Regensburg oder die Berliner Siedlungen der Moderne UNESCO-Welterbestätten. Die Berliner Siedlungen der Moderne wurden 2010 in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. In der entsprechenden Begründung der UNESCO werden auch die Siedlungen des Neuen Frankfurts als potenzieller Welterbekandidat benannt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle bauliche Zustand der Frankfurter Siedlungen und auch der Umfang der Vermittlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreiche, um eine Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste zu rechtfertigen. Die Siedlung Römerstadt befindet sich im Eigentum der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG). Die Nutzung der Gewerbeeinheiten, Wohnungen und Gärten ist in den jeweiligen Mietverträgen geregelt. Um den baulichen Zustand der Römerstadt zu verbessern, hat die ABG FRANKFURT HOLDING in Abstimmung mit dem Magistrat ein Büro zur Erstellung eines denkmalpflegerischen Gutachtens beauftragt. Dieses Gutachten soll Hinweise zur Frage der künftigen Instandsetzung der Römerstadt liefern. Damit werden die Voraussetzungen zur Erfüllung der heutigen Ansprüche an eine denkmalgerechte Sanierung geschaffen. Die Erarbeitung des denkmalrechtlichen Gutachtens erfolgt im Rahmen der Aufnahme in das Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus". Der Bund hat der Stadt Frankfurt im April 2019 mitgeteilt, dass für die Siedlungen Römerstadt, Riederwald und Heimatsiedlung Fördermittel zur Instandsetzung bereitgestellt werden können. Voraussetzung ist die Erstellung eines Förderantrags, was derzeit erfolgt. Das Maßnahmenkonzept für die Römerstadt wird zwischen Magistrat, ABG und Bund abgestimmt. Seit Mitte der laufenden Dekade hat das Planungsdezernat das Beteiligungs- und Informationsangebot in den Stadtteilen, aber auch auf gesamtstädtischer Ebene deutlich erhöht. Aktuelle Planungen werden in Sitzungen der Ortsbeiräte, in Planungswerkstätten, bei Stadtteilspaziergängen, Bürgergesprächen und Sonderveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Durch einen breitgefächerten Methodenmix sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich aktiv in die Weiterentwicklung ihrer Stadt einzubringen. Der Magistrat wird dementsprechend auch den Ortsbeirat 8 und die Bewohnerschaft der Römerstadt frühzeitig über die projektierten Maßnahmen in der Römerstadt informieren und in die Umsetzung des Bundesförderprogramms einbinden. Bereits heute besteht die Möglichkeit, sich umfangreich über das Neue Frankfurt zu informieren. Mit dem Forum Neues Frankfurt wurde in der Römerstadt bereits ein Ort zur Vermittlung des Neuen Frankfurt geschaffen. Dort werden Informationsveranstaltungen, Führungen und Publikationen angeboten. Die Website www.forum-neues-frankfurt.de ergänzt dieses Angebot. Das Museum für Angewandte Kunst, das Deutsche Architekturmuseum und das Historische Museum zeigten bzw. zeigen im diesjährigen Bauhausjahr Ausstellungen zum Neuen Frankfurt. Zu den jeweiligen Ausstellungen sind Publikationen erschienen, die auch auf die Römerstadt eingehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2019OFOF 451/8Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werdenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 13. Juni 2019OMOM 4731Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werdenDirektanregung
  3. 7. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1936Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen