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Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Details im PARLIS OF_451-8_2019
13.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Details im PARLIS OM_4731_2019
07.10.2019

Stellungnahme des Magistrats

Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Details im PARLIS ST_1936_2019
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4731 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 19.05.2019

Betreff: Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden
1. Der Magistrat wird gebeten und aufgefordert, die Bürger der Römerstadt und den Ortsbeirat 8 darüber zu informieren, mit welchen Auflagen, Benutzungs- oder Gestaltungseinschränkungen Mieter und Eigentümer von Wohnungen des so genannten "Neuen Frankfurts" aus den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts rechnen müssen, wenn die Siedlung den Titel "UNESCO Weltkulturerbe" erhält. 2. Der Magistrat und die städtische Wohnungsbaugesellschaft werden aufgefordert, zu einem frühen Zeitpunkt in einer offenen Veranstaltung den Ortsbeirat 8 und die Bewohner des Stadtteils über die Planungen und die Auswirkungen zu informieren und in die Planungen einzubinden.

Begründung:

In einem Termin vor Journalisten hat das Planungsdezernat im April über das Vorhaben berichtet, für einen Teil der Siedlungen des sogenannten "Neuen Frankfurts", darunter auch ca.1000 Wohneinheiten in der Römerstadt, die Aufnahme als Weltkulturerbe der UNESCO beantragen zu wollen. Es steht außer Frage, dass es sich bei diesen Siedlungshäusern um ein generell schutzwürdiges Ensemble handelt. Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen, mit Millionen-Euro-Investitionen die Gebäude zu sanieren. Mit der Zuerkennung des Status eines Weltkulturerbes ist aber auch mit einigen Einschränkungen und Belastungen für die Eigentümer und Mieter dieser Liegenschaften zu rechnen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde wird sicherlich genaue Vorstellungen dazu haben. Der Ortsbeirat erachtet es für wichtig, dass die Bewohner des zukünftigen UNESCO Weltkulturerbes über alle "Begleitumstände" umfassend informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1936
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0