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Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Vorlagentyp: OM
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4731 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 19.05.2019

Betreff: Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

  1. Der Magistrat wird gebeten und aufgefordert, die Bürger der Römerstadt und den Ortsbeirat 8 darüber zu informieren, mit welchen Auflagen, Benutzungs- oder Gestaltungseinschränkungen Mieter und Eigentümer von Wohnungen des so genannten "Neuen Frankfurts" aus den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts rechnen müssen, wenn die Siedlung den Titel "UNESCO Weltkulturerbe" erhält.
  2. Der Magistrat und die städtische Wohnungsbaugesellschaft werden aufgefordert, zu einem frühen Zeitpunkt in einer offenen Veranstaltung den Ortsbeirat 8 und die Bewohner des Stadtteils über die Planungen und die Auswirkungen zu informieren und in die Planungen einzubinden. Begründung: In einem Termin vor Journalisten hat das Planungsdezernat im April über das Vorhaben berichtet, für einen Teil der Siedlungen des sogenannten "Neuen Frankfurts", darunter auch ca.1000 Wohneinheiten in der Römerstadt, die Aufnahme als Weltkulturerbe der UNESCO beantragen zu wollen. Es steht außer Frage, dass es sich bei diesen Siedlungshäusern um ein generell schutzwürdiges Ensemble handelt. Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen, mit Millionen-Euro-Investitionen die Gebäude zu sanieren. Mit der Zuerkennung des Status eines Weltkulturerbes ist aber auch mit einigen Einschränkungen und Belastungen für die Eigentümer und Mieter dieser Liegenschaften zu rechnen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde wird sicherlich genaue Vorstellungen dazu haben. Der Ortsbeirat erachtet es für wichtig, dass die Bewohner des zukünftigen UNESCO Weltkulturerbes über alle "Begleitumstände" umfassend informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2019OFOF 451/8Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werdenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 13. Juni 2019Sie sind hier
    OMOM 4731Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden
    Direktanregung
  3. 7. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1936Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werdenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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