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Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Details im PARLIS OF_451-8_2019
13.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden

Details im PARLIS OM_4731_2019
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.05.2019, OF 451/8

Betreff: Auch Wohnungen und Häuser im zu Heddernheim gehörenden Teil der Römerstadt sollen nach dem Willen der Stadt Teil des UNESCO Weltkulturerbes werden
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten und aufgefordert, die Bürger der Römerstadt und den Ortsbeirat 8 darüber zu informieren: 1. Mit welchen Auflagen, Benutzungs- oder Gestaltungseinschränkungen müssen Mieter und Eigentümer von Wohnungen des so genannten "Neuen Frankfurts" aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts rechnen, wenn die Siedlung den Titel UNESCO Weltkulturerbe erhält? 2. Der Magistrat wird aufgefordert, zu einem frühen Zeitpunkt in einer offenen Veranstaltung den Ortsbeirat 8 und die Bewohner des Stadtteils über die Planungen und die Auswirkungen zu informieren und in die Planungen einzubinden.

Begründung:

In einem Termin vor Journalisten hat das Planungsdezernat im April über das Vorhaben berichtet, für einen Teil der Siedlungen des sogenannten "Neuen Frankfurts", darunter auch ca.1000 Wohneinheiten in der Römerstadt, die Aufnahme als Weltkulturerbe der UNESCO beantragen zu wollen. Es steht außer Frage, dass es sich bei diesen Siedlungshäusern um ein generell schutzwürdiges Ensemble handelt. Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen mit Millionen Investitionen die Gebäude zu sanieren. Mit der Zuerkennung des Status eines Weltkulturerbes ist aber auch mit einigen Einschränkungen und Belastungen für die Eigentümer und Mieter dieser Liegenschaften zu rechnen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde wird sicherlich genaue Vorstellungen dazu haben. Der Ortsbeirat erachtet es für wichtig, dass die Bewohner des zukünftigen UNESCO Weltkulturerbes über alle "Begleitumstände" umfassend informiert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4731 2019 Die Vorlage OF 451/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. der Vorlage folgende Fassung erhält: "Der Magistrat und die städtische Wohnungsbaugesellschaft werden aufgefordert, zu einem frühen Zeitpunkt in einer offenen Veranstaltung die Bewohner des Stadtteils über die Planungen und die Auswirkungen zu informieren und in die Planungen einzubinden." Abstimmung: Einstimmige Annahme