Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen
Zusammenfassung
Der Magistrat bedauert, dass er keine abschließende Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen auf dem Lohrberg abgeben kann. Dies könnte zu einer weiteren Verzögerung der notwendigen Maßnahmen führen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. Oktober 2021Sie sind hierSTST 1922Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifenStellungnahme
- 25. April 2022STST 1016Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifenStellungnahme
- 11. November 2022STST 2629Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifenStellungnahme
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 1230Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifenStellungnahme
- 2. November 2023OFOF 519/11Wann wird das am 17.01.2023 angeregte Verkehrskonzept für den Lohrberg dem Ortsbeirat 11 vorgestellt?Ortsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab