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Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-Campus

Vorlagentyp: STMagistrat
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf Beschwerden von Anwohner:innen reagiert und Lichtmessungen am DFB-Campus durchgeführt. Es wird keine gesetzliche Pflicht zur Vermeidung von Lichtverschmutzung festgestellt, jedoch werden Betreiber aufgefordert, die Anlage nach dem Stand der Technik umzurüsten.

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Stellungnahme des Magistrats

Eine allgemeine, gesetzliche Pflicht zur Vermeidung von Lichtverschmutzungen, die nicht zu Lichtimmissionen in der Nachbarschaft führen, gibt es nicht.

Lichtimmissionen werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Betreiber von Anlagen sind verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Die Beurteilung der Lichtbelastung erfolgt anhand der LAI-Lichtimmissionsrichtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz. Die LAI-Lichtimmissionsrichtlinie legt für die Raumaufhellung Immissionsrichtwerte für den Tageszeitraum und den Nachtzeitraum ab 22 Uhr fest.

Aufgrund der Beschwerden von Anwohner:innen der DFB-Akademie hat der Magistrat Lichtmessungen durchgeführt und die Betreiber der Anlage aufgefordert, die Anlage nach dem Stand der Technik umzurüsten. Nach Umsetzung der Maßnahmen wird die für den Immissionsschutz zuständige Behörde, das Sachgebiet Immissionsschutz im Umweltamt, erneut Kontrollmessungen durchführen und bei Bedarf Nachforderungen stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juli 2023OFOF 865/5Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-CampusOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Juli 2023OMOM 4307Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-CampusDirektanregung
  3. 18. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    STST 1905Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-Campus
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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