Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-Campus
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-Campus zu beenden und die Vorgaben des Umweltamtes umzusetzen. Dies ist notwendig, da die Lichtverschmutzung negative Auswirkungen auf Mensch und Tier hat und der DFB seiner Verantwortung für eine gute Nachbarschaft nicht nachkommt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB- Campus beendet und die Vorgabe durch das Umweltamt, Lichtemissionen zu verringern, umgesetzt wird. Die Lichtverschmutzung ist durch das Umweltamt bestätigt.
Begründung
Vom Parkhaus des DFB am DFB-Campus geht eine durch das Umweltamt durch Messungen bestätigte Lichtverschmutzung aus. Der Aufforderung, wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Lichtemissionen zu ergreifen, ist der DFB immer noch nicht nachgekommen. Eine zweite Messung, die die Lichtverschmutzung ab 22:00 Uhr weiterhin bestätigt, gab es Anfang Mai 2023. Die negativen Auswirkungen von Lichtverschmutzungen für Mensch und Tier sind bekannt. Es war die Entscheidung des DFB, die Zentrale mitten in einen Stadtteil zu verlagern. Es ist daher die Pflicht des Verbands, für eine gute Nachbarschaft zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2023OFOF 865/5Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-CampusOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4307Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-CampusDirektanregung
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1905Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-CampusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats