Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-Campus
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-Campus zu beenden und die Vorgaben des Umweltamtes zur Verringerung der Lichtemissionen umzusetzen. Dies geschieht aufgrund der negativen Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf Mensch und Tier.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass die Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-Campus beendet und die Vorgabe durch das Umweltamt, Lichtemissionen zu verringern, umgesetzt wird. Die Lichtverschmutzung ist durch das Umweltamt bestätigt.
Begründung
Vom Parkhaus des DFB am DFB-Campus geht eine durch das Umweltamt durch Messungen bestätigte Lichtverschmutzung aus. Der Aufforderung, wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Lichtemissionen zu ergreifen, ist der DFB immer noch nicht nachgekommen. Eine zweite Messung, die die Lichtverschmutzung ab 22 Uhr weiterhin bestätigt, gab es Anfang Mai 2023. Die negativen Auswirkungen von Lichtverschmutzungen für Mensch und Tier sind bekannt. Es war die Entscheidung des DFB, die Zentrale mitten in einen Stadtteil zu verlagern. Es ist daher die Pflicht des Verbands, für eine gute Nachbarschaft zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2023Sie sind hierOFOF 865/5Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-CampusOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juli 2023OMOM 4307Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-CampusDirektanregung
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1905Lichtverschmutzung durch das Parkhaus des DFB am DFB-CampusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme