Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Im Hilgenfeld — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte21.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Im Hilgenfeld per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1888
Betreff: Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter Berg Basis der Grundlagenermittlung im Vorfeld des Wettbewerbes zum Bebauungsplan 813 "Hilgenfeld" bilden eine erste überschlägige Abschätzung der Verkehrser-zeugung im Kraftfahrzeugverkehr sowie der Leistungsfähigkeit der im Umfeld befindlichen Knotenpunkte anhand von Zählungen. Für die Betrachtung der Leistungs-fähigkeit wurden die Straßenplanungen im Zuge der Verlängerung der U 5 zum Frankfurter Berg zu Grunde gelegt. Der maßgebliche Knotenpunkt ist zu diesem Zeitpunkt die Kreuzung Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg. Aus der überschlägigen Abschätzung der Verkehrserzeugung mit Standardwerten ergeben sich für etwa 800 Wohneinheiten etwa 3.000 Kfz-Fahrten in 24 Stunden. Die daraus ableitbaren Spitzenstundenwerte können bei überschlägiger Betrachtung an der Kreuzung Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg nach Herstellung der U 5-Verlängerung noch abgewickelt werden. Im weiteren Verfahren wird mit dem Ergebnis des Wettbewerbes eine detailliertere Verkehrsuntersuchung erarbeitet, die dann dem Ortsbeirat selbstverständlich vorgestellt wird. Dabei werden sowohl die Verkehrserzeugung als auch die Leistungsfähigkeitsbetrachtung für den maßgeblichen Knotenpunkt detailliert überprüft. Für den Fall, dass die Verlängerung der U 5 sich ggf. weiter verzögert, sollen auch alternative oder vorgreifende Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit an der o. g. Kreuzung untersucht werden. Überlegungen zur Organisation des Baustellenverkehrs zum "Hilgenfeld" in Ver-bindung mit den Baumaßnahmen der Main-Weser-Bahn liegen noch nicht vor. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit dazu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2017OFOF 304/10Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet „Im Hilgenfeld“ am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Juni 2017OMOM 1752Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet „Im Hilgenfeld“ am Frankfurter BergDirektanregung
- 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1888Abführung des Individualverkehrs aus dem neuen Baugebiet "Im Hilgenfeld" am Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab