Tierhaltungskonzept an der Ernst-Reuter-Schule II
Zusammenfassung
Der Magistrat zeigt sich grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber dem Konzept einer Tierhaltung an Schulen, betont jedoch die Notwendigkeit eines langfristigen pädagogischen Konzepts. Die Genehmigung liegt beim Staatlichen Schulamt, welches bisher auf das eingereichte Konzept von 2015 nicht reagiert hat.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat steht dem Konzept einer Tierhaltung an Schulen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, allerdings braucht es für die Umsetzung ein pädagogisches Konzept. Oft hängt die Pflege der Tiere an einzelnen Lehrkräften, Eltern, Schüler*innen oder Fördervereinen, deren Zeit an der Schule jeweils begrenzt ist. Im Interesse der Tiere ist es jedoch essentiell, das Thema langfristig und personenunabhängig an den jeweiligen Schulen zu verankern. Für die Genehmigung von Tierhaltung an Schulen und das dazugehörende pädagogische Konzept, zum Beispiel auch für die Einführung eines Schulhundes, ist das Staatliche Schulamt zuständig.
Was die Ernst-Reuter-Schulen betrifft, so wurde das Thema Tierhaltung nicht in die Planungsphase 0 eingebracht.
Das im Vorfeld im Jahr 2015 von der ERS II eingebrachte Tierhaltungskonzept wurde beim Staatlichen Schulamt eingereicht, blieb jedoch bis heute unbeantwortet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2015OFOF 596/8Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
- 28. Mai 2015OIBOIB 347Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIBudget-Initiative
- 2. Oktober 2015STST 1449Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 14. März 2016STST 466Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 3. Februar 2017STST 239Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 12. November 2018STST 2091Tierhaltungskonzept an der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 4. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 434 WochenSTST 1847Tierhaltungskonzept an der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab