Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule II
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1449
Betreff: Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule II Vorläufige Stellungnahme: Bedauerlicherweise ist der Magistrat von der Absicht der Schule im Rahmen des Tierhaltungskonzeptes zwei Esel anzuschaffen erst durch den Antrag des Ortsbeirates informiert worden. Da an der Schule in den kommenden Jahren Maßnahmen zur Gesamtsanierung geplant sind, muss zunächst geprüft werden, ob und wenn ja mit welchem Aufwand dies mit der Anschaffung der Esel zu vereinbaren ist. Insbesondere gilt zu klären, ob durch den Stallbau und die Tierhaltung Fakten geschaffen werden, welche die Baumaßnahmen behindern oder gar blockieren könnten. Weiterhin steht noch eine Stellungnahme des Staatlichen Schulamts bezüglich der pädagogischen Beurteilung des Tierhaltungskonzeptes aus. Erst nach Vorliegen der Baumaßnahmenplanung und der Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes kann über die Realisierung des Projektes abschließend entschieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2015OFOF 596/8Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
- 28. Mai 2015OIBOIB 347Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIBudget-Initiative
- 2. Oktober 2015Sie sind hierSTST 1449Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 14. März 2016STST 466Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 3. Februar 2017STST 239Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 12. November 2018STST 2091Tierhaltungskonzept an der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 4. September 2023Antwort des Magistrats · nach 434 WochenSTST 1847Tierhaltungskonzept an der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab