Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule II
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 239
Betreff: Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule II Vorläufige Stellungnahme: Derzeit werden die notwendigen Planungen für die Gesamtsanierung oder den Abriss und Neubau der Schulen mit Hilfe einer Zukunftswerkstatt vorbereitet. Bis zum Abschluss der Planungen kann nicht geklärt werden, ob die Tierhaltung auch im Hinblick auf den Stallbau mit den notwendigen Baumaßnahmen zu vereinbaren ist. Insbesondere gilt zu klären, ob durch den Stallbau und die Tierhaltung Fakten geschaffen werden, welche die Baumaßnahmen behindern oder gar blockieren könnten. Trotz mehrfacher Erinnerung steht die Stellungnahme des Staatlichen Schulamts bezüglich der pädagogischen Beurteilung des Tierhaltungskonzeptes immer noch aus. Erst nach Vorliegen der Baumaßnahmenplanung und der Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes kann über die Realisierung des Projektes abschließend entschieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2015OFOF 596/8Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
- 28. Mai 2015OIBOIB 347Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIBudget-Initiative
- 2. Oktober 2015STST 1449Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 14. März 2016STST 466Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 3. Februar 2017Sie sind hierSTST 239Tierhaltungskonzept der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 12. November 2018STST 2091Tierhaltungskonzept an der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
- 4. September 2023Antwort des Magistrats · nach 434 WochenSTST 1847Tierhaltungskonzept an der Ernst-Reuter-Schule IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab