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Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1811

Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen Das Sozialdezernat ermöglichte inzwischen eine Verlängerung des Mietvertrages für die Euckenschule und hat somit den Weg für eine alternative Lösung frei gemacht. Durch kurzfristig freigewordene Räume wurde ein Alternativstandort für die Schule gefunden. Der Umzug der Euckenschule in die Blauländchenstraße wird somit entbehrlich. Zurzeit befindet sich die Erweiterte schulische Betreuung in der Blauländchenstraße. Nach deren Umzug auf das Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule kann die Liegenschaft als Kindertageseinrichtung genutzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juli 2012OFOF 460/6Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. August 2012OMOM 1389Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzenDirektanregung
  3. 3. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1811Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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