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Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen

Vorlagentyp: OM
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 460/6 vom 13.07.2012

Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das ehemalige Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder genutzt wird, so wie schon beim Kauf des Geländes vom Ortsbeirat gewünscht und auch von der Stadt gewollt. Aus diesem Grund ist für die Euckenschule im Frankfurter Westen ein anderer Standort als an der Blauländchenstraße zu suchen bzw. zu schaffen, z. B. auf dem Breuergelände neben der neu zu bauenden IGS West.

Begründung: Elisabeth von Meister hatte das Gebäude mit dem von ihr unterhaltenen Kindergarten am 01.04.1932 der Evangelischen Gemeinde Zeilsheim geschenkt. Der Regionalverband hat das Grundstück samt Gebäude an die Stadt Frankfurt verkauft, damit dort Kinder- und Jugendarbeit, die den Zeilsheimern seit Langem versprochen wird, angeboten werden kann. Diese und andere Liegenschaften in Zeilsheim, falls man welche findet und erwerben kann, müssen vorrangig dem Betreuungs- und Versorgungsbedarf der Zeilsheimer Familien dienen. Die Euckenschule ist nicht unmittelbar an Zeilsheim gebunden. Die Nähe zur neuen IGS West würde auch das Prinzip der Inklusion erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juli 2012OFOF 460/6Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. August 2012Sie sind hier
    OMOM 1389Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen
    Direktanregung
  3. 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1811Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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