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Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen

Vorlagentyp: OFSPD
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

für Zeilsheimer Kinder nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass das ehemalige Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder genutzt wird, so wie schon beim Kauf des Geländes vom Ortsbeirat gewünscht und auch von der Stadt gewollt. Deshalb wird für die Euckenschule im Frankfurter Westen ein anderer Standort als aan der Blauländchenstraße gesucht bzw. geschaffen, z. B. auf dem Breuergelände neben der neu zu bauenden IGS-West. Begründung: Die Hinterbliebene Frau von Meister hat das Gebäude mit dem von ihr unterhaltenen Kindergarten am 1.4.1932 der ev. Gemeinde Zeilsheim geschenkt. Der Regionalverband hat das Grundstück mit Gebäude an die Stadt Frankfurt verkauft, damit dort Kinder-und Jugendarbeit, die den Zeilsheimern seit langem versprochen wird, angeboten werden kann. Diese und andere Liegenschaften in Zeilsheim, falls man welche findet und erwerben kann, müssen erstmal dem Betreuungs- und Versorgungsbedarf der Zeilsheimer Familien dienen. Die Euckenschule ist nicht unmittelbar an Zeilsheim gebunden. Die Nähe zur neuen IGS-West würde auch das Prinzip der Inklusion leichter machen.

Inhalt

Antrag vom 13.07.2012, OF 460/6

Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass das ehemalige Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder genutzt wird, so wie schon beim Kauf des Geländes vom Ortsbeirat gewünscht und auch von der Stadt gewollt. Deshalb wird für die Euckenschule im Frankfurter Westen ein anderer Standort als aan der Blauländchenstraße gesucht bzw. geschaffen, z. B. auf dem Breuergelände neben der neu zu bauenden IGS-West.

Begründung: Die Hinterbliebene Frau von Meister hat das Gebäude mit dem von ihr unterhaltenen Kindergarten am 1.4.1932 der ev. Gemeinde Zeilsheim geschenkt. Der Regionalverband hat das Grundstück mit Gebäude an die Stadt Frankfurt verkauft, damit dort Kinder-und Jugendarbeit, die den Zeilsheimern seit langem versprochen wird, angeboten werden kann. Diese und andere Liegenschaften in Zeilsheim, falls man welche findet und erwerben kann, müssen erstmal dem Betreuungs- und Versorgungsbedarf der Zeilsheimer Familien dienen. Die Euckenschule ist nicht unmittelbar an Zeilsheim gebunden. Die Nähe zur neuen IGS-West würde auch das Prinzip der Inklusion leichter machen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juli 2012Sie sind hier
    OFOF 460/6Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. August 2012OMOM 1389Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzenDirektanregung
  3. 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1811Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1389 2012 Die Vorlage OF 460/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneFreie WählerREP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Mitdiskutieren

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