Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum Gipelhof
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Einfahrten Zum Gipelhof 5 und 7 durch Radbügel abzusichern, um verbotswidriges Parken zu verhindern. Dies soll die Erkennbarkeit der Einfahrten verbessern und Falschparken entgegenwirken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fläche vor den Einfahrten Zum Gipelhof 5 und Zum Gipelhof 7 sind mit einem abgesenkten Bordstein und Rolltoren vor den Zufahrten versehen. Damit sind die Einfahrten deutlich als solche erkennbar.
Dennoch kann die Einfahrt durch Parkwinkel verdeutlicht werden. Um ein weiteres Falschparken zu verhindern, kann die Fläche neben den Einfahrten durch Radbügel abgesichert werden.
Demnach kann der Forderung entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2021OFOF 145/5Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße „Zum Gipelhof“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2021OMOM 777Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum GipelhofDirektanregung
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 180Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum GipelhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab