Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße "Zum Gipelhof"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat die Fläche vor den Einfahrten "Zum Gipelhof 5" und "Zum Gipelhof 7" deutlich markiert, um das verbotswidrige Parken zu verhindern. Dies soll sicherstellen, dass das Ein- und Ausfahren in die Garagen nicht behindert wird.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fläche vor den Einfahrten "Zum Gipelhof 5" und "Zum Gipelhof 7" deutlich zu schraffieren und auf das dort geltende Halte- und Parkverbot hinzuweisen.
Begründung
In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so das Aus- und Einfahren in die Garagen. Durch das Hervorheben des Halte- und Parkverbots kann ein Zustellen des Gehwegs und der Garageneinfahrt verhindert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2021Sie sind hierOFOF 145/5Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße „Zum Gipelhof“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2021OMOM 777Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum GipelhofDirektanregung
- 21. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 180Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum GipelhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme