Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, wobei festgestellt wird, dass Frankfurt nicht als finanzschwache Kommune gilt. Zudem wird über die Sanierung der Otto-Hahn-Schule und den aktuellen Stand des Bebauungsplans Nr. 923 informiert.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 dient der Förderung finanzschwacher Kommunen. Dazu zählt die Stadt Frankfurt nicht. Daher können auch keine Mittel abgerufen werden. Die Otto-Hahn-Schule wird gebäudeweise saniert. Für den letzten Gebäudetrakt wurde im Jahr 2022 ein Wettbewerb ausgelobt und der Planungsauftrag ist in der Vergabe. Für den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinernen Straße - liegt der geänderte Aufstellungsbeschluss in Form des Magistratsvortrags M 47/23 inzwischen vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023OFOF 215/15Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsfo ̈rderungsgesetz Kapitel 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. März 2023OMOM 3700Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsfo¨rderungsgesetz Kapitel 2Direktanregung
- 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1786Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab