Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über den Abruf von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für drei Schulen zu berichten. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines erheblichen Investitionsstaus an Frankfurts Schulen, der dringend behoben werden muss.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
- hat die Stadt Frankfurt am Main Mittel aus dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz Kapitel 2 für die Otto-Hahn-Schule, die Michael-Grzimek-Schule und das Gymnasium Nord abgerufen?
- Wenn ja, sind die Mittel den Schulen bereits zugutegekommen?
- Wenn nein, warum nicht und was unternimmt die Stadt, um dem Investitionsstau an genannten Schulen zu begegnen?
Begründung
In einem Artikel aus dem Spiegel Panorama vom 16.02.2023 heißt es wie folgt: "3,5 Milliarden Euro hatte der Bund 2018 bereitgestellt, um Deutschlands Schulen zu sanieren, zu reparieren, zu modernisieren... Knapp fünf Jahre nach dem Start stellt sich nun heraus: Die Kommunen haben bis zum Stichtag 31. Dezember 2022 noch nicht einmal die Hälfte des Geldes abgerufen, nur gut 1,6 Milliarden Euro. " Es wird niemand in Frankfurt bestreiten können, dass Frankfurts Schulen unter einem erheblichen Investitionsstau leiden. Bei der Otto-Hahn-Schule hat, wenn auch schleppend, endlich die Sanierung begonnen, die Michael-Grzimek-Schule soll sich statt eines Schulneubaus, der schon lange im Baugebiet Nieder-Eschbach Süd geplant ist, nun mit Containern zufriedengeben und das Gymnasium Nord wartet im Westen der Stadt seit Jahren auf einen Umzug in den Norden, der auch noch weiter auf sich warten lässt (stattessen werden die Kinder mit dem Schulbus jeden Tag hin und her gekarrt). Unhaltbare Zustände, deren Ende nicht in Sicht ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023Sie sind hierOFOF 215/15Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsfo ̈rderungsgesetz Kapitel 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. März 2023OMOM 3700Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsfo¨rderungsgesetz Kapitel 2Direktanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1786Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme