Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsfo¨rderungsgesetz Kapitel 2
Zusammenfassung
Die Anfrage an den Magistrat zielt darauf ab, die Bereitstellung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für bildungsinvestive Maßnahmen an Frankfurts Schulen zu prüfen. Insbesondere wird nach dem Status des Geldes für die Otto-Hahn-Schule, die Michael-Grzimek-Schule und das Gymnasium Nord gefragt, um den bestehenden Investitionsstau zu adressieren.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Hat die Stadt Frankfurt am Main Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 für die Otto-Hahn-Schule, die Michael-Grzimek-Schule und das Gymnasium Nord abgerufen?
- Wenn ja, sind die Mittel den Schulen bereits zugutegekommen?
- Wenn nein, warum nicht und was unternimmt die Stadt, um dem Investitionsstau an den genannten Schulen zu begegnen?
Begründung
In einem Artikel aus dem Spiegel Panorama vom 16.02.2023 heißt es wie folgt: "3,5 Milliarden Euro hatte der Bund 2018 bereitgestellt, um Deutschlands Schulen zu sanieren, zu reparieren, zu modernisieren... Knapp fünf Jahre nach dem Start stellt sich nun heraus: Die Kommunen haben bis zum Stichtag 31. Dezember 2022 noch nicht einmal die Hälfte des Geldes abgerufen, nur gut 1,6 Milliarden Euro."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023OFOF 215/15Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsfo ̈rderungsgesetz Kapitel 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. März 2023Sie sind hierOMOM 3700Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsfo¨rderungsgesetz Kapitel 2Direktanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1786Abruf von Geldern aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1