Ist die Sanierung der seit 2010 geschlossenen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" im Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt worden?
Zusammenfassung
Die Sanierung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach ist im Doppelhaushalt 2024/2025 vorgesehen. Die Mittel sind bereits vorhanden und werden aus dem Bauunterhalt finanziert. Dies soll die Nutzung der Toilettenanlage nach der Schließung seit 2010 ermöglichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die derzeit geschlossene Toilettenanlage an der Haltestelle Nieder-Eschbach wurde im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept bei den geplanten Sofortmaßnahmen für das Jahr 2025 mit berücksichtigt und entsprechend aufgeführt.
Die Mittel hierfür sind vorhanden und werden aus dem Bauunterhalt gedeckt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2024BB 30Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 18. Februar 2024OFOF 291/15Ist die Sanierung der seit 2010 geschlossenen Toilettenanlage an der UBahnStation „NiederEschbach“ im Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt worden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. März 2024VV 897Ist die Sanierung der seit 2010 geschlossenen Toilettenanlage an der UBahnStation „NiederEschbach“ im Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt worden?Anfrage
- 21. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1784Ist die Sanierung der seit 2010 geschlossenen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station „NiederEschbach“ im Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt worden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab