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Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat sieht im Ortsteil Nieder-Erlenbach ausreichend Platz für den freien Auslauf von Hunden und lehnt die Einrichtung einer eingezäunten Hundespielwiese ab. Dies basiert auf der Tatsache, dass große Teile des Gebiets als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, wo Grundstückseinfriedungen nicht genehmigt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Ortsteil Nieder-Erlenbach ist von freier Landschaft umgeben und bietet aus Sicht des Magistrats ausreichend Platz für den freien Auslauf von Hunden. Zudem sind weite Teile um Nieder-Erlenbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dort sind Grundstückseinfriedungen nicht genehmigungsfähig. Die vom Magistrat in Abstimmung mit den Ortsbeiräten ausgewiesenen Hundeauslaufflächen werden nicht mit Zäunen umgeben. Einzige Ausnahme bildet die Fläche im Grüneburgpark, da hier die Umzäunung schon vor der Inkraftsetzung der Grünanlagensatzung bestand. Die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen sind in der Regel durch Wege oder natürlichen Bewuchs begrenzt. Es wird erwartet, dass die Hundebesitzer ihren Hund an den Grenzen dieser Flächen Einhalt gebieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2020OFOF 277/13Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Juni 2020OMOM 6110Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1681Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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