Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-Erlenbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat sieht im Ortsteil Nieder-Erlenbach ausreichend Platz für den freien Auslauf von Hunden und lehnt die Einrichtung einer eingezäunten Hundespielwiese ab. Dies basiert auf der Tatsache, dass große Teile des Gebiets als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, wo Grundstückseinfriedungen nicht genehmigt werden.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Ortsteil Nieder-Erlenbach ist von freier Landschaft umgeben und bietet aus Sicht des Magistrats ausreichend Platz für den freien Auslauf von Hunden. Zudem sind weite Teile um Nieder-Erlenbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dort sind Grundstückseinfriedungen nicht genehmigungsfähig. Die vom Magistrat in Abstimmung mit den Ortsbeiräten ausgewiesenen Hundeauslaufflächen werden nicht mit Zäunen umgeben. Einzige Ausnahme bildet die Fläche im Grüneburgpark, da hier die Umzäunung schon vor der Inkraftsetzung der Grünanlagensatzung bestand. Die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen sind in der Regel durch Wege oder natürlichen Bewuchs begrenzt. Es wird erwartet, dass die Hundebesitzer ihren Hund an den Grenzen dieser Flächen Einhalt gebieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2020OFOF 277/13Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2020OMOM 6110Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1681Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab