Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen für eine eingezäunte Hundespielwiese in Nieder-Erlenbach zu finden. Dies soll den Hundehaltern ermöglichen, ihre Tiere unangeleint toben zu lassen, was in besiedelten Gebieten oft nicht möglich ist. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Hundehalter als auch dem Schutz anderer Tierarten gerecht wird.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen für eine eingezäunte Hundespielwiese in der Gemarkung Nieder-Erlenbach zu finden und dieses entsprechend auszuweisen. Da viele Hundehalter die Wege rund um die Gemarkungsgrenze zwischen Frankfurt und Bad Vilbel, hier zwischen Nieder-Erlenbach und Massenheim, nutzen, sollte der Magistrat Kontakt mit dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel aufnehmen, um möglicherweise eine gemeinsame Lösung für die Hundehalter beider Städte zu finden. Auch die Möglichkeit, Flächen privater Eigentümer hierfür zu pachten, soll dabei ins Auge gefasst werden. Die Ergebnisse der Sondierung und Gespräche sind dem Ortsbeirat zeitnah mitzuteilen.
Begründung
Viele Hundehalter möchten ihre Hunde ohne schlechtes Gewissen unangeleint toben lassen. Dies ist jedoch im besiedelten Gebiet kaum möglich und zum Teil durch entsprechende Satzungen untersagt. Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sollten Hunde immer angeleint laufen und auf den Wegen bleiben. Um keine anderen Tierarten zu gefährden, wäre die Ausweisung einer eingezäunten Hundespielwiese eine Möglichkeit, den natürlichen Auslauf- und Spieltrieb der Tiere zu fördern, und gleichzeitig können Hundehalter ihren Tieren dies ungestraft und ungefährdet ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2020OFOF 277/13Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6110Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 21. September 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1681Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats