Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, geeignete Flächen für eine eingezäunte Hundespielwiese in Nieder-Erlenbach zu finden. Dies soll dazu dienen, Hundehaltern die Möglichkeit zu geben, ihre Hunde unangeleint spielen zu lassen, ohne andere Tierarten zu gefährden.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Flächen für eine eingezäunte Hundespielwiese in der Gemarkung Nieder-Erlenbach zu finden und dieses entsprechend auszuweisen. Da viele Hundehalter die Wege rund um die Gemarkungsgrenze zwischen Frankfurt und Bad Vilbel, hier zwischen Nieder-Erlenbach und Massenheim, nutzen, sollte der Magistrat Kontakt mit dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel aufnehmen, um möglicherweise eine gemeinsame Lösung für die Hundehalter beider Städte zu finden. Auch die Möglichkeit, Flächen privater Eigentümer hierfür zu pachten, soll dabei ins Auge gefasst werden. Die Ergebnisse der Sondierung und Gespräche sind dem Ortsbeirat zeitnah mitzuteilen.
Begründung
Viele Hundehalter möchten ihre Hunde ohne schlechtes Gewissen unangeleint toben lassen. Dies ist jedoch im besiedelten Gebiet kaum möglich und zum Teil durch entsprechende Satzungen untersagt. Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sollten Hunde immer angeleint laufen und auf den Wegen bleiben. Um keine anderen Tierarten zu gefährden, wäre die Ausweisung einer eingezäunten Hundespielwiese eine Möglichkeit, den natürlichen Auslauf- und Spieltrieb der Tiere zu fördern und gleichzeitig können Hundehaltern ihren Tieren dies ungestraft und ungefährdet ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2020Sie sind hierOFOF 277/13Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2020OMOM 6110Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 21. September 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1681Eingezäunte Hundespielwiese für Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD