Privatparkplätze im öffentlichen Raum - Edwards Garden
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung von Privatparkplätzen im öffentlichen Raum, die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen. Es wird festgestellt, dass die Nutzung durch private Anlieger:innen rechtens ist, da entsprechende Nutzungsrechte im Grundbuch eingetragen sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die in der Anregung aufgeführten Flurstücke befinden sich sämtlich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die Nutzung durch private Anlieger:innen ist dennoch rechtens, da im Grundbuch Pkw-Abstellplatz-Benutzungsrechte eingetragen sind. Da diese Rechte eindeutig Wohnungs- oder Hauseigentümer:innen zugeordnet sind, können diese die Parkplätze exklusiv nutzen und durch geeignete Maßnahmen Fremdnutzungen unterbinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022OFOF 292/10Privatparkplätze im öffentlichen Raum - Edwards GardenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2022OMOM 2035Privatparkplätze im öffentlichen Raum - Edwards GardenDirektanregung
- 22. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1669Privatparkplätze im öffentlichen Raum - Edwards GardenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab