eungesheimTitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigeben
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 164
Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigeben Es wird davon ausgegangen, dass mit der Anregung des Ortsbeirats die Bereitstellung von Abstellflächen für Busse im Rahmen einer Veranstaltung gemeint ist. Im Rahmen einer Veranstaltungsgenehmigung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu reservieren. Eine derartige Genehmigung kann für bis zu fünf Veranstaltungen im Jahr erteilt werden. Die Genehmigung wird vom Service-Center-Veranstaltungen des Ordnungsamtes erteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2011OFOF 91/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigebenOrtsbeiratsantrag
- 25. Oktober 2011OMOM 485eungesheimTitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigebenDirektanregung
- 27. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 164eungesheimTitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab