eungesheimTitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigeben
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 91/10 vom 07.10.2011
Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigeben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen die vorgehaltenen Bücherbusparkplätze, unter anderem in der Gederner Straße, auch für Veranstaltungsbusse zur kulturellen, gastronomischen und sportlichen Erkundung der Stadtteile im Ortsbezirk außerhalb der Standzeiten der Bücherbusse auf Antrag der Veranstalter genutzt bzw. genehmigt werden können.
Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 10 am 07.06.2011 wurde die erweiterte Nutzung durch einen Gastronomen angeregt und dies wird vom Ortsbeirat 10 unterstützt. Die Bereitstellung der Parkplätze bietet eine weitere Möglichkeit zur Belebung der Stadtteile. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2011OFOF 91/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigebenOrtsbeiratsantrag
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 485eungesheimTitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigebenDirektanregung
- 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 164eungesheimTitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats