Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 gegebenenfalls auch über den Frankfurter Berg hinaus
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die geplante Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahnstation Frankfurter Berg und die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung nach Norden. Es wird darauf hingewiesen, dass vor einer solchen Verlängerung rechtliche Prüfungen notwendig sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Im Rahmen des Projektes "Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 von Preungesheim zur S-Bahnstation Frankfurter Berg" wurde eine optionale Verlängerung ab der S-Bahnstation Frankfurter Berg Richtung Norden berücksichtigt. D.h. die geplante Endstation Frankfurter Berg wurde so ausgerichtet, dass eine Verlängerung möglich ist. Es wurde im Rahmen des Projektes keinen weiter gehenden Untersuchungen bzgl. des weiteren Verlaufs einer Trasse Richtung Norden durchgeführt, da kein entsprechender Auftrag bzw. städtischer Beschluss vorliegt. Auch wurde keine rechtliche Prüfung bzgl. des Bauens in einem Landschaftsschutzgebietes Zone II durchgeführt. Zu
- Wie unter 1. genannt, muss erst eine rechtliche Prüfung erfolgen. Aus dem Ergebnis der Prüfung können die entsprechenden Verfahren und erforderlichen Gremienbeschlüsse abgeleitet werden. Zu "Vorab Zurverfügungstellung der Planunterlagen Stadtbahnverlängerung der Linie U5": Die Planung wurde am 04.07.2023 dem OBR10 vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 576/10Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 gegebenenfalls auch über den Frankfurter Berg hinausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Mai 2023OMOM 3880Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 gegebenenfalls auch über den Frankfurter Berg hinausDirektanregung
- 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1636Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 gegebenenfalls auch über den Frankfurter Berg hinausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab