Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 gegebenenfalls auch über den Frankfurter Berg hinaus
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt die Prüfung und Berichterstattung über die mögliche Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 über die S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" hinaus. Dies soll unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Grundlagen und der erforderlichen Planungsänderungsverfahren geschehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten,
- wie, ab wann, auf welchen Trassen sowie auf welcher naturschutzrechtlichen Grundlage eine etwaige U 5-Linienverlängerung über die S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" hinaus in Richtung Norden erfolgen könnte, zumal das Gebiet nördlich davon (das Niddatal von der Bonameser Straße bis zum südlichen Bonames) vollständig von streng geschütztem Landschaftsschutzgebiet Zone II nach der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main vom 12.05.2010 erfasst ist,
- welche Beschlüsse von welchen Gremien beziehungsweise welche Planungsänderungsverfahren hierzu erforderlich wären.
Ferner wird der Magistrat gebeten, sämtliche aktuellen Pläne und Informationen zu den U 5-Linienverlängerungen ab Preungesheim sowie ab dem Frankfurter Berg den Mitgliedern des Ortsbeirates rechtzeitig vor der Vorstellung Mitte 2023 im Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Bei der Planung der Stadtbahnverlängerung der Linie U 5 soll auch gemäß aktuellen Informationen noch eine später mögliche Weiterführung der Trasse in Richtung Norden berücksichtigt sein. Die Lage der künftigen U 5-Endstation an der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" soll dafür ausgelegt werden. Sollte die Stadtbahntrasse in Richtung Norden verlängert werden, sollen bauliche Anpassungen an der künftigen U 5-Station "Frankfurter Berg" wohl nur im "geringen Umfang" erforderlich sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 576/10Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 gegebenenfalls auch über den Frankfurter Berg hinausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3880Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 gegebenenfalls auch über den Frankfurter Berg hinausDirektanregung
- 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1636Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 gegebenenfalls auch über den Frankfurter Berg hinausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats