Erneut eine Wildschweinplage in Goldstein-Süd?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1633
Betreff: Erneut eine Wildschweinplage in Goldstein-Süd? Der Magistrat nimmt zu den aufgeführten Punkten wie folgt Stellung: Zu
- Die Wiesenbereiche wurden im Juni diesen Jahres weiträumig gemäht und das Unterholz, wo sinnvoll, zurückgeschnitten. Diese Maßnahmen werden jährlich durchgeführt. Zu
- Die Wohnungsbaugesellschaft wurde kontaktiert und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Wildschweinvorkommen besprochen. Zu
- Insgesamt wurden im Frühjahr dieses Jahres 500 Wildschweinflyer und zusätzliche Informationsblätter zum Thema Wildschweinfütterung an die Anwohner in Goldstein und Schwanheim verteilt. Darüber hinaus wurden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen verschiedener Pressemitteilungen durch das Grünflächenamt informiert und aufgefordert, die illegale Fütterung zu unterlassen. Das Ordnungsamt hat die Anzahl der stadtinternen Jäger mittlerweile von zwei auf drei Personen erhöht. Eine verstärkte Bestreifung kann nach Aussage des Ordnungsamtes aufgrund des hohen personellen und zeitlichen Aufwandes nicht geleistet werden. Zu 4. - Seit 2010 wurden insgesamt 1.214 Wildschweine erlegt, davon 585 in Goldstein. Im Schnitt wurden jährlich rund 190 Wildschweine erlegt mit einem Höchstwert von 362 im vergangenen Jahr. - Sämtliche jagdbare Wildarten dürfen ausschließlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Jagdzeiten bejagt werden. Für Wildschweine gilt hierbei eine ganzjährige Freigabe für Frischlinge und zweijährige Tiere, Bachen und Keiler haben Jagdzeit von
- Juni bis
- Januar. Muttertiere jeder Altersklasse sind grundsätzlich nicht zum Abschuss freigegeben. Ausnahme ist krankes und schwer verletztes Wild. Dieses darf entsprechend der tierschutzrechtlichen Vorgaben auch außerhalb der Jagdzeiten erlegt werden. - Alle Tiere wurden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Jagdzeit erlegt. - Hierzu gibt es aus den oben genannten Gründen keine Möglichkeiten. - In wie weit die Wildschweine durch einen Zaun daran gehindert werden können in die Grünanlagen einzudringen, wird derzeit vom Magistrat geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2016OFOF 150/6Erneut eine Wildschweinplage in Goldstein-Süd?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 30. August 2016OMOM 447Erneut eine Wildschweinplage in Goldstein-Süd?Direktanregung
- 25. November 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1633Erneut eine Wildschweinplage in Goldstein-Süd?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab