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Einrichtung von Anwohnerparkzonen in Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Einführung von Anwohnerparkzonen in zwei Stufen. Zunächst sollen bestehende Zonen bewirtschaftet werden, gefolgt von der Einführung neuer Zonen. Dies soll die Parkplatzsituation in den betroffenen Gebieten verbessern.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Bericht B 299/19 hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung berichtet, dass zunächst Änderungen im Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden sollen: "In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden Zonen (37 Zonen) einzuführen." Damit wurde Ende 2020 begonnen. "In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden ..." Erst danach kann untersucht werden, ob und an welchen Orten noch weitere Bewohnerparkgebiete neu eingerichtet werden sollen. Der Magistrat bittet daher um Verständnis, dass die Einführung des bewirtschafteten Bewohnerparkens für Bergen-Enkheim derzeit nicht geprüft werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2021OFOF 14/16Einrichtung von Anwohnerparkzonen in EnkheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 1. Juni 2021VV 28Einrichtung von Anwohnerparkzonen in EnkheimAnfrage
  3. 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1623Einrichtung von Anwohnerparkzonen in Enkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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